Welche Felge passt, verrät der Fahrzeugschein
Werfen Sie vor dem Felgenkauf unbedingt einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie sind startklar für neue Räder? Also einfach Felgen kaufen, montieren und losfahren? Nicht so schnell! Denn nicht jede Felge passt auf jedes Fahrzeug. Vor der Felgenauswahl sollten Sie sich mit zwei Größen näher vertraut machen.
Die Rede ist von Typschlüsselnummer (TSN) und Achslast. Mit Hilfe dieser beiden Angaben sortieren Sie zunächst den Teil der Felgen aus, die rein technisch gar nicht zu Ihrem Fahrzeug passen.
Die Typschlüsselnummer (TSN)
Die Typschlüsselnummer ist ein alphanumerischer Code, der Hersteller und Typ eines Fahrzeugs eindeutig bestimmt. Dabei bezeichnen die ersten vier Ziffern den Hersteller (Herstellerschlüsselnummer oder HSN) und die folgenden den Typ. Sie finden die Typschlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugschein unter den Punkten 2.1 und 2.2. Wurde Ihr Fahrzeugschein vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt, finden Sie sie unter den Punkten 2 und 3. Da sich mit der Typschlüsselnummer Fahrzeugtyp und -variante genau bestimmen lassen, gibt sie auch Auskunft über Karosserieform, Motorisierung und Kraftstoffenergiequelle.
Die Achslast
Die zweite entscheidende Größe ist die Achslast (manchmal auch als Achsfahrmasse, Radsatzfahrmasse oder Radsatzlast bezeichnet). Sie wird in Kilogramm angegeben und bezeichnet laut StVZO “die maximale Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird.”
Im Fahrzeugschein finden Sie die zulässige Achslast für Ihr Fahrzeug unter den Punkten 7.1 und 7.2.
Übrigens: Da die Beanspruchung der Fahrbahn mit zunehmender Achslast exponentiell ansteigt, ist diese in vielen Ländern begrenzt. Sie darf in Deutschland nicht über 10 t liegen, für angetriebene Achsen nicht über 11,5 t.
Jetzt, wo Sie Typschlüsselnummer und Achslast Ihres Fahrzeuges kennen, sind Sie Ihren Traumfelgen schon einen großen Schritt näher gekommen.
Der Fahrzeugschein gibt außerdem Auskunft über die aktuell montierten Felgen.